Stand: November 2008
Unsere Regeln
1. Ziel des Verdener Tauschrings
Der Verdener Tauschring hat das Ziel, Nachbarschaftshilfe und gegenseitige Unterstützung zu fördern. Die Mitglieder sollen dazu Fähigkeiten und Talente einbringen, die ihnen Spaß machen.
Aufgabe des Vereins ist es, Tauschgeschäfte zwischen den Mitgliedern zu vermitteln. Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt im Rahmen eines Zeitverrechnungssystems:
1 Verdeapfel = 10 Minuten
Dies führt automatisch zu einer Aufwertung von Tätigkeiten, die mit Geld nicht gerecht oder aus Geringschätzung gar nicht bezahlt werden. Die Tauschleistungen zwischen den Mitgliedern sind freiwillig und sollten vor Beginn der Tätigkeit ausgehandelt werden. Grundsätzlich ist die Bewertung von Leistungen Verhandlungssache. Uns ist aber folgende Anregung hinsichtlich einer gerechteren Bewertung wichtig: Wenn jedes unserer Mitglieder seine Leistungen nach bestem Wissen und Können erbringt - gleich ob sie als einfach oder besonders qualifiziert gelten - dann sollten diese Leistungen auch gleich bewertet werden. Wir sind also nicht gewinnorientiert! Die beim Tausch entstandenen Kosten sind Verhandlungssache der jeweiligen TauschpartnerInnen (z.B. Benzinkosten, Zutaten für Kuchen).
Der Tauschring ist keine Firma, keine Arbeitsvermittlung und keine Börse für Schwarzarbeit.
2. Organe, Treffen und Entscheidungsstrukturen
Organe
* Monatliche Mitgliedertreffen
* Tauschringzeitung
* Vollversammlung
* Internet-Homepage
* Verantwortliches-Team mit folgenden Aufgaben:
* Öffentlichkeitsarbeit
* Kontoführung, „Verdeäpfel“
* Kasse
* Protokoll
* Tauschringzeitung
* Internet
Treffen und Entscheidungsstrukturen:
Der Tauschring trifft sich regelmäßig einmal im Monat in den Vereinsräumen. An diesem Treffen sollen möglichst alle Mitglieder teilnehmen. Entscheidungen werden mit Mehrheit bei den monatlichen Tauschringtreffen beschlossen. Darüber hinaus gibt es Stammtischtreffen.
Mindestens einmal im Jahr findet eine Vollversammlung statt, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Auf einer Vollversammlung wird das neue Verantwortliche-Team gewählt. Satzungsänderungen können nur auf der Vollversammlung beschlossen werden.
Verstöße gegen die hier festgelegten Regeln sollen während der Mitgliedertreffen bekannt gegeben werden. TeilnehmerInnen können ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegten Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maße nicht einhalten, oder anderweitig andere TeilnehmerInnen schwerwiegend schädigen.
3. Kontoführung (Verdeäpfel)
Ab dem 05. Nov 2008 gelten folgende Regeln bezüglich der Verdeäpfel:
3.1. Es können nicht mehr als 100 VÄ im Plus pro Konto angespart werden, dies gilt auch für Doppelkonten.
Werden auf einem Konto über 100 VÄ gutgeschrieben, so werden diese überzähligen VÄ im übernächsten Monat auf das Gemeinschaftskonto gebucht.Jedes Mitglied kann eine Ausnahmeregelung für eine „Großtauschaktion“ beantragen, die zu einem festgesetzen Zeitpunkt stattfindet. Auf Antrag kann die Frist verlängert werden
3.2. Das Höchstlimit für VÄ im Minus beträgt ebenfalls 100 VÄ. Wer über 100 VÄ im Minus ist, darf keine Tauschleistungen mehr in Anspruch nehmen.
3.3. Neue Mitglieder dürfen im ersten halben Jahr keine Minus-VÄ haben, gleichermaßen werden ihnen auch keine Verwaltungs-VÄ abgezogen.
VÄ-Beiträge für Doppel- bzw. Einzelkonten
Folgende Verdeäpfel werden regelmäßig auf dem Gemeinschaftskonto gebucht:
Ein Verde-Apfel pro Monat an das Gemeinschaftskonto für für Organisation und Verwaltung
Vier Verde-Äpfel bei Einzelkonten bzw. (Verde-Äpfel bei Doppelkonten) pro Jahr an das Gemeinschaftskonto für Sonderaktionen, Veranstaltungen etc. Diese werden halbjährlich abgebucht.
Für jedes Mitglied besteht die Möglichkeit, bei der Vorbereitung oder Mithilfe bei Veranstaltungen (z. B. Aufbau, Standdienst etc..) VÄ zu sammeln. Hierbei werden 15 Minuten mit 1 Verde-Apfel gutgeschrieben.
VÄ-Pauschalen für das Verantwortliche-Team
Folgende monatliche Pauschalen (Sonderaktionen werden, wie bisher, extra abgerechnet) wurden beschlossen
Kasse : 2 x 3 VÄ = 6 VÄ
Konto-Führung: 9 VÄ = 9 VÄ
Zeitungsredaktion: 6 VÄ = 6 VÄ
Zeitungsdruck: 3 VÄ = 3 VÄ
Öffentlichkeitsarbeit: 2 x 1 VÄ = 2 VÄ
Protokoll: 3 VÄ = 3 VÄ
Internet: 1 VÄ = 1 VÄ
Gesamt: = 30 VÄ
4. Tauschringzeitung
Für die Mitglieder des Tauschrings wird eine Tauschringzeitung veröffentlicht, in der Angebote und Gesuche aufgenommen werden. Die Redaktion kann Anzeigen zurückzuweisen, die dem Geist des Tauschring - Gedankens widersprechen.
5. Kosten
Pro Konto wird eine Gebühr von 12 € erhoben, um laufende Kosten zu decken. Dieser Jahresbeitrag muss bis Ende Februar auf das Konto des Tauschrings eingegangen sein, andernfalls erfolgt Ausschluss des Mitgliedes unter Berücksichtigung von Nr. 6.
6. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Mitglied beim Verdener Tauschring kann jede Person ab 18 Jahren werden. Sie ist verpflichtet, die Regeln des Tauschrings schriftlich anzuerkennen und einzuhalten. Die Eintrittserklärung muss dem Kassenwart bzw. Vertreter persönlich übergeben werden. (z. B. beim monatlichen Treffen des Tauschrings). Jugendliche unter 18 Jahren können in Rahmen der Mitgliedschaft der Eltern bei Tauschvorgängen mithelfen. Ihre Arbeit wird über das Konto der Eltern verrechnet.
Eintritte: sind auf einem Treffen zu erfragen.
Jede/r neue Interessent/in muss zunächst an drei Treffen teilnehmen, wobei eines davon eine monatliche Mitgliederversammlung sein muss. Die neuen InteressentInnen bekommen Paten als Ansprechpartner zur Seite. Über die Aufnahme entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei einem Monatstreffen. Die Mitgliedschaft beginnt dann mit dem Eingang des anteiligen Jahresbeitrags.
Austritte: sind nur nach einer 3-monatigen „Kündigungsfrist“ möglich (, um ggf. „Minus-VÄ“ abzuarbeiten.). Der Austritt muss persönlich auf einem regulären Mittwoch-Treffen oder durch persönlichen Kontakt zu einem Verantwortliche-Team-Mitglied ausgesprochen werden. Bei Austritt muss das VÄ-Konto ausgeglichen sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein ein Geldbetrag zu zahlen, der z. Zt. 1,50 € pro Minus-Verdeapfel beträgt. Diese Einnahmen werden gemeinnützigen Institutionen gespendet. Vor dem Austritt gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückgezahlt.
7. Haftung
Aus dem zwischen den TeilnehmerInnen abgeschlossenen Verträgen entstehen dem Verdener Tauschring keinerlei Rechte oder Verpflichtungen. Der Tauschring übernimmt lediglich die Vermittlung von Tauschpartnern aus dem Teilnehmerkreis, sowie die anschließende Verbuchung der Zeiten auf den Konten. Er haftet in keiner Weise für die Qualität der ausgetauschten Dienstleistungen oder Waren oder für eintretende Schäden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen.
Diese Regeln wurden am 05.November.2008 festgelegt.